11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
11.1 Wann tritt das BFSG in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen.
11.2 Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, mit Ausnahme von Mikrounternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Dies umfasst Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister im digitalen Bereich.
11.3 Wie kann ich überprüfen, ob meine Website barrierefrei ist?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Verwendung automatisierter Prüftools wie WAVE oder aXe
- Durchführung manueller Tests anhand der WCAG-Richtlinien
- Beauftragung eines professionellen Audits
- Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen
11.4 Gibt es Fördermöglichkeiten für die Umsetzung des BFSG?
Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die Unternehmen bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen unterstützen können. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Wirtschaftsförderung oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
11.5 Was passiert, wenn mein Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt?
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, rechtliche Schritte durch Betroffene oder Verbände sowie Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile.